Aktuelles

Erna und Erwin Noll haben Diamantene Hochzeit

Jubelpaar NollDie Eheleute Erna und Erwin Noll blicken am 26.05.2015 auf 60 gemeinsame Ehejahre zurück.

Zu diesem Ehrentag  darf ich im Namen aller Nomborner Bürgerinnen und Bürger, der Beigeordneten und des Ortsgemeinderates herzlich gratulieren. Dem Jubelpaar wünsche ich für die Zukunft alles Gute und noch viele glückliche und gemeinsame Jahre.

Erna wurde 1928, Erwin 1929 geboren. Beide stammen aus Nomborn.

Die kirchliche Trauung erfolgte am 26. Mai 1955 in der St. Kilian-Kirche zu Nomborn. Aus der Ehe gingen 3 Kinder, 5 Enkelkinder und 4 Urenkel hervor.

Erwin ist Mitglied im Gesangverein Arion, im Sportverein, im Obst- und Gartenbauverein, im Förderverein St. Kilian sowie im Feuerwehrverein. Beim Gesangverein Arion war er lange Jahre Vorsitzender und ist dort bis heute Ehrenvorsitzender.  Erna ist ganz traditionell Mitglied in der Frauengemeinschaft.

Erna und Erwin Noll freuen sich, diesen besonderen Tag der Diamantenen Hochzeit  im Kreise ihrer Familie feiern zu können.

Der geplante Dankgottesdienst anlässlich der Diamantenen Hochzeit findet aus gesundheitlichen Gründen nicht im Rahmen des Pfingstgottesdienstes am Pfingstmontag, 25.05.2015, statt.

Familie Noll bittet deshalb auch, von Besuchen bei ihnen zu Hause, Abstand zu nehmen. Erna und Erwin freuen sich sehr, wenn viele Leute an sie denken und sich mit ihnen freuen, aber auf Grund ihrer Gesundheit und ihres Alters brauchen sie ihren gewohnten Tagesablauf und ihre  Ruhepausen. Für dieses Verständnis schon jetzt vielen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger.

Ganz Nomborn wünscht dem Jubelpaar Glück und Gesundheit und Erna eine schnelle Genesung.

Patrick Brach, Ortsbürgermeister

Schlüssel gefunden

Bei der Grillhütte wurde ein Haustürschlüssel mit Mäppchen. Der Eigentümer kann den Schlüssel gegen Nachweis in meiner Sprechstunde abholen.

Patrick Brach, Ortsbürgermeister

Anleinen von Hunden

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Hundehalter,

in den letzten Wochen wurde mir mehrfach gemeldet, dass trächtige Rehe von Hunden gerissen wurden. Ich möchte darauf verzichten, die mir zugesendeten Bilder zu veröffentlichen. Die angefressenen Kadaver,  bei denen Glieder oder gar der Kopf fehlen, würden Ekel hervorrufen. Die Rehe sind derzeit hochtragend und haben auf der Flucht deshalb keine Chance gegen die Hetzjäger.

Ich appelliere deshalb an die Hundebesitzer, auch im Außenbereich die Hunde anzuleinen, damit diese die sensiblen Wildtiere nicht stören oder gar reißen. Die Anleinpflicht gilt nicht nur innerhalb der Ortslage. Auch im Außenbereich müssen Hunde so geführt werden, dass Hundehalter stets auf ihren Hund einwirken können. Wenn Hunde nicht unverzüglich auf die Befehle hören, müssen Sie an die Leine genommen werden. In jedem Fall sollen Hunde so geführt werden, dass sie nicht Hecken, Wälder, Waldränder und Wiesen durchstöbern. Fast alle Hundebesitzer befolgen dieses Gebot bereits. Mit dem Aufruf möchte ich auch diejenigen erreichen, denen die möglichen Konsequenzen für die Wildtiere noch nicht bewusst sind. Es besteht die Möglichkeit, den Hund an einer langen Leine zu führen, so dass ihm genügend Auslauf gewährt wird. Bei Bedarf kann die Leine dann kürzer gefasst werden.

Mit diesen Maßnahmen können dann auch die Schäden bei den Wildtieren verhindert werden. Wenn ein Hund ein Wildtier reißt, ist dies nicht nur ein Kavaliersdelikt, sondern die Straftat der Wilderei. Der Hundebesitzer muss in diesem Fall mit erheblichen Strafen rechnen. Im eigenen Interesse sollte deshalb der Hund auch im Außenbereich angeleint werden.

Diesen Aufruf möchte ich mit einer positiven Nachricht schließen, die zeigt, wie gut und schnell Appelle umgesetzt werden. Die Ortsgemeinde hatte vor einigen Wochen Spender für Hundekotbeutel angeschafft. Die Beutel werden sehr gut angenommen und die Verschmutzung mit Hundekot auf den Wegen hat sich merklich verbessert. Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter, vielen Dank für eure Mithilfe.

Patrick Brach, Ortsbürgermeister

 

 

 

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 22.04.2015

Zuschussantrag Vereinsring

Es wurde der Beschluss gefasst, dem Vereinsring für die Kirmes ab dem Jahr 2015 jährlich einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro zu gewähren.

Zuschussantrag Arion Nomborn zur Anschaffung eines Klaviers

Der Arion 1900 Nomborn e. V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zur Anschaffung eines Klaviers/D-Pianos.

Antrag des VfR Nomborn auf Kostenübernahme wegen Sportplatzsanierung

Der Ortsgemeinderat beschloss, die tatsächlichen Kosten der Sanierung des Sportplatzes durch Anschaffung des Unkrautvernichtungsmittels, des Düngers für 2015 und die Rasenregenerationsmaßnahme, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 5.300 Euro zu übernehmen.

Zuschussantrag DRK Nentershausen, First Responder

Das DRK Nentershausen erhält jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für First Responder.

Neue Satzung über die Erhebung der Hundesteuer erlassen

Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet Hundesteuer gemäß der Hundesteuersatzung. Die derzeit gültige Satzung datiert auf den 22.01.2002.

Die Höhe der Hundesteuer selbst wird nicht in der Hundesteuersatzung sondern in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde festgesetzt.

Im Sommer 2014 wurde ein von einer Arbeitsgruppe des Gemeinde- und Städtebundes und des Städtetages Rheinland-Pfalz unter Beteiligung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur komplett überarbeitetes aktualisiertes Satzungsmuster vorgelegt. Das neue Satzungsmuster enthält klarstellende Formulierungen und berücksichtigt neueste Rechtsprechung.

Der Ortsgemeinderat nahm diese Empfehlungen auf und beschloss die Neufassung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der vorgelegten Fassung. Die Satzung wird in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Ausschreibung der Stromlieferverträge ab dem 01.01.2016;

Teilnahme an der Bündelausschreibung im Westerwaldkreis

Die im Jahre 2012 abgeschlossenen Stromlieferungsverträge laufen zum 31.12.2015 aus. Von der im Vertrag vorgesehenen automatischen Verlängerung wurde seitens der Kommunen kein Gebrauch gemacht, da sich der derzeit auf dem Strommarkt gehandelte Strompreis deutlich nach unten entwickelt hat und eine zeitnahe Ausschreibung ein bis zu 30 Prozent günstigeres Ergebnis erbringen kann.

Wie bereits bei den bisher durchgeführten Stromausschreibungen besteht die Möglichkeit einer Bündelausschreibung. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Bündelausschreibungen in der Vergangenheit wurde die erneute Teilnahme an einer Bündelausschreibung im Westerwald empfohlen.

In seiner jüngsten Sitzung fasste der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, sich der Bündelausschreibung der Verbandsgemeinde anzuschließen und die Deckung des gesamten Strombedarf der Ortsgemeinde über diese Ausschreibung zum 01.01.2016 vorzunehmen. Die Ausschreibung erfolgt unter Teilnahme an der Bündelausschreibung im Westerwaldkreis.

Zur Durchführung der Bündelausschreibung wird der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zum Preise von 33.000,-- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer beauftragt. Diese Kosten werden unter den teilnehmenden Kommunen, unabhängig von der Stromabnahmemenge, aufgeteilt (ca. 1.800,00 € Kosten pro teilnehmender Kommune zzgl. MwSt). Die Ausschreibungskosten der Stadt bzw. Ortsgemeinden sind in diesen Kosten enthalten und werden von der Verbandsgemeinde übernommen.

1. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Herrn Andree Stein, zu bevollmächtigen, die Interessen der Verbandsgemeinde Montabaur und ihrer Ortsgemeinden – sofern diese an der Bündelausschreibung teilnehmen – wahrzunehmen und die notwendigen Erklärungen im Ausschreibungsverfahren abzugeben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen:

•        Normalstrom

- keine Anforderungen an die Erzeugungsart

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Maschinengemeinschaft für Wildschadenbeseitigung

Der Beitritt der Ortsgemeinde zur Maschinengemeinschaft für Wildschadenbeseitigung wurde abgelehnt.

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12.03.2015

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen

Nach eingehender Erläuterung durch die zuständige Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in der vorgelegten Fassung.

Der Haushaltsplan als zentrales Steuerungsinstrument besteht aus dem Ergebnishaushalt (dort werden die Erträge und Aufwendungen erfasst und nachgewiesen), dem Finanzhaushalt (die Ein- und Auszahlungen, insbesondere auch für Investitionen, und die Kreditaufnahme und –tilgung werden hier dargestellt und nachgewiesen), den Teilhaushalten, dem Stellenplan und weiteren Anlagen.

Grundsätzlich sind im Haushaltsplan neben dem Planansatz für das neue Haushaltsjahr die Ergebnisse des Vorvorjahres und die Ansätze des Vorjahres abzubilden. Dem Leser erschließt sich somit die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen.

Der Ergebnishaushalt schließt in den Erträgen mit 640.000 Euro und aufwandsseitig mit 782.000 Euro ab. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 142.000 Euro.

Im Ergebnishaushalt erfolgt die periodengenaue Darstellung des gesamten Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs. Er hat die Aufgabe, über die Art, Höhe und Quellen der Erträge und Aufwendungen zu informieren und weist den sich daraus ergebenen Überschuss oder Fehlbetrag aus. Die laufenden Erträge des Ergebnishaushalts von zusammen 640.000 Euro sinken gegenüber dem Vorjahr um 37.000 Euro. Dies entspricht einem Rückgang von rd. 5,5 Prozent.

Die laufenden Aufwendungen des Ergebnishaushalts von zusammen 782.000 Euro erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 17.000 Euro. Dies entspricht einem Anstieg von 2,22 Prozent.

Im Finanzhaushalt werden sämtliche Ein- und Auszahlungen eines Jahres abgebildet. Außerdem werden die Finanzierungsquellen nach Mittelherkunft und Mittelverwendung dargestellt und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufgezeigt. Außerdem ist der Finanzhaushalt die haushaltsrechtliche Ermächtigung für investive Ein- und Auszahlungen sowie für Ein- und Auszahlungen zur Kreditwirtschaft. Im Finanzhaushalt ist wie im Ergebnishaushalt die Entwicklung der drei folgenden Haushaltsjahre darzustellen und insoweit die mittelfristige Finanzplanung in den Finanzhaushalt zu integrieren, allerdings hat der Finanzhaushalt und auf ihm beruhend die Finanzrechnung den Zu- und Abgang von Liquidität nachzuweisen und den Kreditbedarf eines Haushaltsjahres zu planen und zu steuern. Der Finanzhaushalt ist somit das gemeindliche Instrument der Liquiditätsplanung.

Den ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 570.000 Euro stehen ordentliche Auszahlungen in Höhe von 662.000 Euro gegenüber. Die ordentliche Rechnung schließt mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 92.000 Euro ab.

Der Finanzhaushalt enthält Ausgabeermächtigungen für Investitionen von 33.500 Euro.

Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen Ein– und Auszahlungen (-92.000 Euro) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (-32.000 Euro) ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag von 124.000 Euro, der im Kassenbestand der Verbandsgemeindekasse enthalten sind, gedeckt wird.

Folgende Investitionsauszahlungen sind vorgesehen:

  • Kindergarten: vermischte Anschaffungen                                                      1.000 Euro
  • Kindergarten: Zuweisung für eine Zaunerrichtung                                         1.500 Euro
  • Anschaffung von Spielgeräten                                                                       5.000 Euro
  • Förderung privater Dorferneuerungsvorhaben                                              6.000 Euro
  • Erweiterung/Umbau der Straßenbeleuchtung                                                2.000 Euro
  • Fremdwasserentflächtung                                                                            18.000 Euro

Die Haushaltssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Gewährung eines Zuschusses an den Obst- und Gartenbauverein Nomborn e. V.

Dem Obst- und Gartenbauverein Nomborn e. V. wurde für die durchgeführten Arbeitseinsätze in der Ortsgemeinde im Jahr 2014 ein Zuschuss in Höhe von 400 Euro gewährt.

Antrag des Obst- und Gartenbauvereins Nomborn e. V. auf Nutzung eines Wiesengrundstückes als Streuobstwiese

In Bezug auf den Antrag des Obst- und Gartenbauverein Nomborn e. V. wurde festgestellt, dass die Fläche Flurstück 52/1 an der Einmündung Schluder/K163 derzeit noch verpachtet ist. Eine Nutzung als Obstwiese setzt ein Einvernehmen mit dem Pächter voraus.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Angelegenheit so lange zurückzustellen, bis ein Einvernehmen mit dem Pächter hergestellt ist.

Vergabe Auftrag Brunnensanierung Metallbauer

Die Metallbauarbeiten für den Kiliansbrunnen wurden an das Unternehmen Stefan Zydek aus Lochum vergeben. Ortsbürgermeister Patrick Brach wurde ermächtigt, den Beginn der Arbeiten mit der Firma in Abhängigkeit von der Vergabe der Steinmetzarbeiten abzustimmen und entsprechend zu beauftragen.

Vergabe Auftrag Brunnensanierung Steinmetz

Es wurde der Beschluss gefasst, die notwendigen Steinmetzarbeiten am Kiliansbrunnen kurzfristig zu beauftragen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den Mindestbietenden zu erteilen, sofern die geschätzten Kosten von 3.000 Euro nicht überschritten werden.

Patrick Brach, Ortsbürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nomborn
Kirchstraße 1
56412 Nomborn

Tel. 06485/228
Fax 06485/228
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Patrick Brach dienstags von
18:00Uhr bis 19:30Uhr

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