Aktuelles

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 30.08.2017

Bauvoranfrage für das Grundstück Flur 1, Parzelle 225, Gemarkung Nomborn

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von einer Bauvoranfrage für das Grundstück Flur 1, Parzelle 225. Das gemeindliche Einvernehmen wurde gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht erteilt.

Ausschreibung der Konzessionsverträge Strom - Festlegung eines Kriterienkataloges

Der Konzessionsvertrag Strom läuft Ende des Jahres 2019 aus. Die Neuvergabe der Konzession ist rechtzeitig zu regeln.

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde ein Unternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen hat ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Hierzu erfolgte die erforderliche öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Da es mehrere Interessenten gibt, ist ein Auswahlverfahren erforderlich. Es wurde hierzu ein Kriterienkatalog zur Verfügung gestellt. Dieser beinhaltet u. a. die technische Leistungsfähigkeit, Notdienstkonzepte, Prüfungs- und Wartungsintervalle, Erreichbarkeit für Kunden usw.

Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und beschloss, den Kriterienkatalog für das Auswahlverfahren anzuwenden.

Auftragsvergabe Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof Nomborn

Der Rat wurde darüber informiert, dass nach erfolgter Ausschreibung die Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten in der Verbandsgemeinde Montabaur an die Firma Schönfeldt vergeben wurde. Von der Auftragssumme entfällt auf die Ortsgemeinde Nomborn für die Vertragslaufzeit von vier Jahren ein Gesamtbetrag von 6.300 Euro netto / 7.497Euro brutto. Das Auftragsvolumen kann variieren, wenn sich die Anzahl und die Art (Sarg- oder Urnenbestattung) der geschätzten jährlichen Beisetzungen verändern.

5. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Bislang gibt es auf dem Friedhof in Nomborn ein Urnengrabfeld, bei dem die maximale Höhe der Grabsteine in der Friedhofssatzung festgelegt ist. Der Ortsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss gefasst, ein neues Urnengrabfeld anzulegen, bei dem die Gestaltung der Grabsteine nicht vorgeschrieben werden soll. Dies machte auch eine Anpassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen erforderlich. Der Beschluss wurde ebenfalls am 30.08.2017 gefasst.

Die Wege zwischen den Grabreihen im neuen Urnengrabfeld, bei denen die Grabsteinhöhe nicht vorgegeben wird, werden mit einer ausreichenden Breite vorgesehen. Bei der Zuweisung der Grabstätte können die Angehörigen nun auswählen, in welchem Grabfeld die Urnengrabstätte liegen soll. Entscheiden sich die Angehörigen für eine Urnengrabstätte ohne Plattenumrandung, müssen keine besonderen Gestaltungsvorschriften eingehalten werden.

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wird in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Nomborn beschlossen

Aufgrund von Änderungen bei den Bestattungsgebühren musste die Friedhofsgebührensatzung angepasst werden. Der Ortsgemeinderat verabschiedete die 6. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Fassung.

Die Satzung wird ebenfalls in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Einstellung eines weiteren Gemeindearbeiters

Der Ortsgemeinderat beschloss die Einstellung eines weiteren Gemeindearbeiters auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.06.2017

Umsetzung der Fremdwasserentflechtung in Teilbereichen der Ortsgemeinde Nomborn

Die Ableitung/Fassung von Fremd- und Außengebietswasser liegt im Zuständigkeitsbereich der Ortsgemeinde. Die Ortsgemeinde Nomborn plant, in Teilbereichen der Gemeinde die Entflechtung des Fremdwassers umzusetzen.

Der erste Bereich befindet sich beim Sportplatz in Nomborn. Geplant ist der Neubau einer Zisterne im Einmündungsbereich Zufahrt Sportplatz, Anschluss der bestehenden Grabenverrohrung sowie Anschluss des Regenwassers/Drainagewassers Sportlerheim an die neue Zisterne. Im Zuge dieser Maßnahme ist es zweckmäßig, den Schmutzwasser-Kanalhausanschluss des Sportlerheims zu erneuern.

Der zweite Bereich befindet sich in der Hauptstraße, Ecke Mühlenstraße. In diesem Abschnitt wird vom Ende des vorhandenen Oberflächenentwässerungsrohrs eine ca. 30 m neue Leitung bis zum bestehenden Schacht „Lambachpumpe“ neu verlegt und angeschlossen. Die Höhe der groben Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf ca. 30.000 Euro.

Der Ortsgemeinderat fasste in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss zur Umsetzung der Fremdwasserentflechtung in Teilbereichen der Ortsgemeinde Nomborn. Das Vergabeverfahren soll eingeleitet werden. Ortsbürgermeister Brach wurde ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung mitgeteilt.

Anschaffung einer fahrbaren Wildkrautbürste

Der Ortsgemeinderat beschloss die Anschaffung einer fahrbaren Wildkrautbürste zu einem Preis in Höhe von ca. 1.300 Euro und eines Laubbläsers zum Preis von ca. 800 Euro.

Bauantrag für Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune (Flur 1, Flurstück 33/2, Mühlenstraße)

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von einem Bauantrag auf Umbau und Nutzungsänderung einer bestehenden, leerstehenden Scheune. Das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Ausnahme der Dachneigung wurde gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches erteilt. Der Ortsgemeinderat sprach sich für eine Realisierung des Vorhabens mit Pultdach aus.

Erstellung einer Investitionsliste zum Haushaltsplan 2018

In den kommenden Jahren sollen u. a. für folgende Maßnahmen Mittel im Haushalt der Ortsgemeinde bereitgestellt werden: Fremdwasserentflechtung, Sanierung Beete/Grünanlagen, Rissesanierung Ortsstraßen, Baumpflege, Rissesanierung Feldwege, Gemeindefahrzeuge/Geräte, Sanierung/Umbau Gemeindehaus, Sanierung Grillhütte, Wegebau/Wanderweg, Sanierung Backes, Haus Numburne, Sportplatz

Ausschreibung der Stromlieferungsverträge für die Jahre 2019 ff.;

Teilnahme an der Bündelausschreibung im Westerwaldkreis u. a.

Die im Jahre 2015 abgeschlossenen Stromlieferungsverträge laufen zum 31.12.2018 aus. Es ist vorgesehen, erneut im Wege einer europaweiten Bündelausschreibung unter Beteiligung aller Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis, des Westerwaldkreises selbst und weiteren Verbandsgemeinden die Strombeschaffung ab dem Jahr 2019 ff. vorzunehmen.

Der für diese gemeinsame Ausschreibung gegründete Arbeitskreis „Gas-/ Strombeschaffungen“ hat angeregt, auch die zukünftige Strom- und Gasbeschaffung in einer gemeinsamen Ausschreibung – wie in den Vorjahren praktiziert – unter Einschaltung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in Mainz vorzunehmen, da die Erfahrungen und Ausschreibungsergebnisse der letzten Jahre durchaus erfolgreich waren.

In seiner jüngsten Sitzung wurde der Ortsbürgermeister beauftragt, die Ausschreibung zur Deckung des gesamten Strombedarfs der Liegenschaften und Einrichtungen der Ortsgemeinde zum 01.01.2019 vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen. Die Ausschreibung erfolgt unter Teilnahme an der Bündelausschreibung der Kommunen im Westerwaldkreis u. a. Untervollmacht zur Durchführung der Bündelausschreibung kann erteilt werden.

Die bestehenden Stromlieferungsverträge werden zum 30.06.2017 gekündigt, um die vereinbarte Verlängerungsoption nicht zum Tragen kommen zu lassen.

Mit der Durchführung der Bündelausschreibung wird erneut der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in Mainz beauftragt.

Die Gesamtkosten der Ausschreibung werden unabhängig von der Abnahmeleistung durch die teilnehmenden Verbandsgemeinden und den Westerwaldkreis geteilt. Die Teilnahme der VG-angehörigen Städte und Ortsgemeinden ist in der Pauschalzahlung der Verbandsgemeinden inbegriffen. Der Ortsbürgermeister erhielt den Auftrag, eine entsprechende Zustimmung zur Teilnahme an der gemeinsamen Bündelausschreibung für die Ortsgemeinde zu erteilen.

Der Ortsbürgermeister bevollmächtigt den Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Andree Stein, am Arbeitskreis „Gas und Strom“ teilzunehmen und die Interessen der Ortsgemeinde wahrzunehmen, insbesondere dem wirtschaftlichst bietenden Teilnehmer den Zuschlag zu erteilen.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem (den) Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Kirmes

Liebe Nombornerinnen, liebe Nomborner,
liebe Gäste,

wir l(i)eben Kirmes ist das Motto am Wochenende vom 06.07.2017 bis zum 10.07.2017.

Unsere Kirmes beginnt am Donnerstag, den 06.07.2017 mit der Proklamation durch die Kirmesgesellschaft mit anschießendem Umtrunk am Backes.

Einer der Höhepunkte folgt am Freitag. Der Vereinsring konnte die Coverrockband RoxxBusters gewinnen, ein Livekonzert im Zelt am Haus Numburne zu spielen. Die Band spielt feinsten Rock aus den 70er und 80er Jahren. Bis 22 Uhr kostet ein Glas Bier 0,2l nur 1,-€. Der Vereinsring freut sich besonders, für die Fans der Rockmusik von Queen, Deep Purple, Toto, U2, Supertramp, Aerosmith, Pink Floyd, Michael Jackson, Led Zepplin, Foreigner, Genesis, Whitesnake, Joe Cocker und anderen eine der feinsten Coverrockbands zu präsentieren. Nomborn liebt nicht nur die Kirmes, Nomborn rockt die Kirmes!

Am Samstagnachmittag stellen wir um 14 Uhr den Kirmesbaum nach alter Tradition mit Muskelkraft. Da wird jede helfende Hand gebraucht.

Der Samstagabend steht ab 20 Uhr unter dem Motto Spaß mit Tanz und Musik, begleitete von der Gruppe Anne und die Casanovas. Bis 22 Uhr gibt es auch am Kirmessamstag wieder ein Glas Bier 0,2l  für 1,-€.

Zu Ehren des heiligen Kilian feiern wir am Sonntag um 9 Uhr einem Festgottesdienst. Anschließend gedenken  Kirmesgesellschaft und die Einwohner der Verstorbenen auf dem Friedhof. Darauf folgt der Frühschoppen im Festzelt mit den Musikalischen Löwen aus Nentershausen. Der Kirmesumzug führt die Kirmesgesellschaft am frühen Nachmittag ab 14 Uhr zum Ortsbürgermeister und zum Kirmesbaum. Nach dem Kirmesumzug lädt der Vereinsring zu Kaffee und Kuchen ein.

Die Kirmes klingt am Montag ab 15 Uhr mit einem Spätschoppen inklusive Verlosung aus. Der Vereinsring konnte unsere Nomborner Musikband „Die Zwei“ hierfür engagieren. Wolfram und Peter sorgen wieder für fetzige Unterhaltung.

An den Kirmestagen bietet die Familie Ludwig auf der Einmündung Schulstraße/Wiesenstraße Fahrgeschäfte und weitere Schaustellerattraktionen an. Während dieser Zeit ist in diesem Bereich der Straßenverkehr nur eingeschränkt möglich.

Kirmesgesellschaft und Vereinsring sind gut gewappnet für eine gesellige Kirmes, die Jung und Alt begeistern wird. Die Kirmes wird aber erst durch das Engagement sowie die Gemeinschaft der Einwohner und auch der Gäste zu einem besonderen Fest.

Daher meine Bitte: Lasst uns gemeinsam eine angenehme und heitere Kirmes feiern, schmückt eure Häuser mit den Gemeindefahnen, helft mit beim Stellen des Kirmesbaumes und besucht die Veranstaltungen. Der Vereinsring freut sich, wenn die Einwohner bereit sind, beim Kirmesdienst zu helfen.  So können wir diese schöne Tradition aufrecht erhalten.

Ich wünsche euch und euren Gästen eine schöne Zeit und viel Spaß auf der Nomborner Kirmes.

Euer Patrick Brach

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 06.04.2017

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen

Nach eingehender Erläuterung verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung.

Der Haushaltsplan als zentrales Steuerungsinstrument besteht aus dem Ergebnishaushalt (dort werden die Erträge und Aufwendungen erfasst und nachgewiesen), dem Finanzhaushalt (die Ein- und Auszahlungen, insbesondere auch für Investitionen, und die Kreditaufnahme und –tilgung werden hier dargestellt und nachgewiesen), den Teilhaushalten, dem Stellenplan und weiteren Anlagen.

Im vorliegenden Haushaltsplan 2017 sind neben den Planansätzen für das neue Haushaltsjahr auch die Planansätze des Vorjahres und die endgültigen Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2015 abgebildet.

Neben der rückblickenden Betrachtung auf die beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Haushaltsjahre wird entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften auch eine Prognose für die drei dem Haushaltsjahr folgenden Jahre abgegeben. Diese sog. mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 wird auf Basis der aktuell vorliegenden Daten erstellt und ist insoweit mit zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet.

Der Ergebnishaushalt schließt in den Erträgen mit 681.000 Euro und aufwandsseitig mit 769.000 Euro ab. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 88.000 Euro.

Im Ergebnishaushalt erfolgt die periodengenaue Darstellung des gesamten Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs. Er hat die Aufgabe, über die Art, Höhe und Quellen der Erträge und Aufwendungen zu informieren und weist den sich daraus ergebenen Überschuss oder Fehlbetrag aus. Die laufenden Erträge des Ergebnishaushalts von zusammen 681.000 Euro steigen gegenüber dem Vorjahr um 42.000 Euro.

Die laufenden Aufwendungen des Ergebnishaushalts von zusammen 769.000 Euro steigen gegenüber dem Vorjahr um 13.000 Euro.

Im Finanzhaushalt werden sämtliche Ein- und Auszahlungen eines Haushaltsjahres abgebildet. Außerdem werden die Finanzierungsquellen nach Mittelherkunft und Mittelverwendung dargestellt und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufgezeigt. Der Finanzhaushalt ist zudem die haushaltsrechtliche Ermächtigung für investive Ein- und Auszahlungen sowie für Ein- und Auszahlungen zur Kreditwirtschaft. Im Finanzhaushalt ist wie im Ergebnishaushalt die Entwicklung der drei folgenden Haushaltsjahre darzustellen und insoweit die mittelfristige Finanzplanung in den Finanzhaushalt zu integrieren, allerdings hat der Finanzhaushalt und auf ihm beruhend die Finanzrechnung den Zu- und Abgang von Liquidität nachzuweisen und den Kreditbedarf eines Haushaltsjahres zu planen und zu steuern. Der Finanzhaushalt ist somit das gemeindliche Instrument der Liquiditätsplanung.

Den ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 610.000 Euro stehen ordentliche Auszahlungen in Höhe von 648.000 Euro gegenüber. Somit ergibt sich aus der laufenden Rechnung ein negativer Saldo in Höhe von 38.000 Euro.

Der Finanzhaushalt enthält Ausgabeermächtigungen für Investitionen von rd. 176.000 Euro. Die Finanzierung der Investitionsausgaben erfolgt teilweise aus Investitionseinzahlungen (39.500 Euro). Der Saldo der Einzahlungen/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf -136.500 Euro. Mit einem negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -38.000 Euro ergibt sich somit ein Finanzmittelfehlbetrag von 174.500 Euro, der aus eigenen liquiden Mitteln (liquide Mittel Ende 2016 rd. 424.000 Euro), die im Kassenbestand der Verbandsgemeindekasse enthalten sind, gedeckt wird.

Folgende Investitionsauszahlungen sind vorgesehen:

  • Generalsanierung Gemeindehaus                                                                75.000 Euro
  • Vermischte Anschaffungen Kita                                                                     1.540 Euro
  • Zuwendung energetische Sanierung Kita                                                     75.000 Euro
  • Anschaffung von Spielgeräten                                                                       3.000 Euro
  • Förderung privater Dorferneuerungsvorhaben                                              6.500 Euro
  • Fremdwasserentflechtung                                                                            15.000 Euro

Die Haushaltssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Durchführung Umbau und energetische Sanierung des Gemeindehauses

Der Ortsgemeinderat beschloss die Durchführung des Umbaus und der energetischen Sanierung des Gemeindehauses. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 300.000 Euro. Im nichtöffentlichen Teil der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates wurden die Architektenleistungen hierfür vergeben.

Zuschuss Obst- und Gartenbauverein

Dem Obst und Gartenbauverein gewährte der Ortsgemeinderat einen Zuschuss in Höhe von 550 Euro.

Rahmenvertrag Straßenunterhaltung – Mitteilung über die Vergabe

Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass der Auftrag für die Straßenunterhaltungsarbeiten in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur an die Firma Pehl, Holler, für einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben wurde. Der geschlossene Rahmenvertrag enthält eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr.

Abfangen Hang Hohlweg

Den Anwohnern soll die Möglichkeit gegeben werden, den Hang angrenzend an deren Grundstück auf eigene Kosten anzulegen, zu pflegen und zu erhalten. Sie hatten sich bereit erklärt, am Hang eine Mauer einzuziehen, das Efeu zu entfernen und dort ein Steinbeet bzw. ein Beet mit Rindenmulch zu erstellen. In diesem Beet sollen dann Bepflanzungen vorgenommen werden. Hierüber soll auch eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden.

 

Verleihung der Ehrennadel an Reinhard Fink

Reinhard Fink wurde aufgrund seines langjährigen ehrenamtlichen Engagements von der Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Die Aushändigung fand im Rahmen einer Feierstunde durch den Landrat des Westerwaldkreises, Herrn Achim Schwickert, am 22.04.2017 statt. Der Landrat hob das Engagement von Reinhard Fink bei der Feuerwehr, in anderen Vereinen und der Kommunalpolitik hervor.

Das ehrenamtliche Engagement von Reinhard Fink galt und gilt insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr. Nachdem er die entsprechenden Lehrgänge absolvierte, wurde er 1978 Wehrführer. Dieses Ehrenamt hatte er bis zum Jahr 1993 inne.

Unter seiner Führung wurde im Jahr 1984 der Verein der Freunde und Förderer der Nomborner Feuerwehr e.V. gegründet. Dieser Verein ist ein treibender Motor im Vereinsleben der Ortsgemeinde Nomborn. Der Vereinszweck besteht in der Förderung des Brandschutzes. Damit verbunden ist die Ergänzung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Verein finanziert sich zum einen aus Mitgliedsbeiträgen, zum anderen aber auch aus Veranstaltungen im Ort. Seit mehr als 25 Jahren richtet der Feuerwehrverein das Oktoberfest in Nomborn aus. Zusammen mit dem Sportverein und dem Gesangverein richtet der Feuerwehrverein auch die örtliche Kirmes, sowie Fastnachtsveranstaltungen aus. Hierzu wurden eigene vereinsübergreifende Ausschüsse gegründet.

Von der Gründung an bis zum Jahr 2016 war Reinhard Fink Vorsitzender des Fördervereins der Feuerwehr. Aus Altersgründen hat er dieses Amt im Jahr 2016 niedergelegt. Für die Feuerwehr war er darüber hinaus auch über lange Jahre Mitglied im Kirmesausschuss des Vereinsrings.

Bis zum Erreichen der Altersgrenze war Reinhard Fink auch Wertungsrichter für die Jugendfeuerwehren im Lande Rheinland-Pfalz.

Während seiner Zeit als Wehrführer wurde die Jugendfeuerwehr Nomborn gegründet. Diese konnte im Jahr 1989 den Landesmeistertitel im Bundeswettkampf erringen.

Die Feuerwehr Nomborn war unter anderen Vorreiter bei der Gründung der Bambini-Feuerwehr in Rheinland-Pfalz. Aufgrund versicherungsrechtlicher Gegebenheiten konnte diese nicht direkt als Teil der Freiwilligen Feuerwehr etabliert werden, sondern musste dem Förderverein angegliedert werden.

Neben seinem Engagement bei der Feuerwehr war Reinhard Fink auch über mehrere Jahre zweiter Vorsitzende des Sportvereins VfR Nomborn 1920  e. V. Als der erste Vorsitzende Hermann Rörig im Jahr 1980 plötzlich verstarb, übernahm er geschäftsführend das Amt des Vorsitzenden des Sportvereins. Zu dieser Zeit befand sich das Sportlerheim im Bau. Neben seiner beruflichen Tätigkeit und der Tätigkeit in der Feuerwehr musste er als Interims-Vorsitzender auch noch die Fertigstellung des Sportlerheim mitgestalten.

Von 1989 bis zum Jahr 1994 war Reinhard Fink darüber hinaus auch Mitglied des Ortsgemeinderates. Er engagierte sich dabei insbesondere für die Dorferneuerung und die damalige 700 Jahr Feier der Ortsgemeinde.

Landrat Achim Schwickert, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, Edmund Schaaf, und Ortsbürgermeister Patrick Brach sprachen dem Geehrten Dank und Anerkennung für seine Verdienste aus.

Die Ortsgemeinde Nomborn freut sich mit Reinhard Fink über diese besondere Auszeichnung mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz und gratuliert nochmals herzlich zur Verleihung.

Patrick Brach, Ortsbürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nomborn
Kirchstraße 1
56412 Nomborn

Tel. 06485/228
Fax 06485/228
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Patrick Brach dienstags von
18:00Uhr bis 19:30Uhr

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